Unternehmensformen in Österreich: Ein Überblick für Gründer (Teil 2)

3. Kapitalgesellschaften

Kapitalgesellschaften sind juristische Personen, die in erster Linie auf dem Kapital basieren. Ihr entscheidender Vorteil ist die Beschränkung der Haftung auf das Gesellschaftsvermögen.

  • Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
    Gründung: Mindestens ein Gründer. Notariell beurkundeter Gesellschaftsvertrag und Eintragung ins Firmenbuch erforderlich.
    Haftung: Die GmbH haftet nur mit ihrem Gesellschaftsvermögen. Die Gesellschafter haften nicht mit ihrem Privatvermögen. Kapital: Mindeststammkapital 35.000 Euro, wovon bei Gründung mindestens die Hälfte (17.500 Euro) bar eingezahlt oder als Sacheinlage eingebracht werden muss.
    Gründungsprivilegierte GmbH: Seit 2013 gibt es die Möglichkeit einer gründungsprivilegierten GmbH mit einem Stammkapital von 10.000 Euro, wovon mindestens 5.000 Euro sofort einbezahlt werden müssen. Die Haftungsbeschränkung bleibt bestehen.
    Vorteile: Haftungsbeschränkung, hohes Prestige, gute Möglichkeiten zur Kapitalbeschaffung.
    Nachteile: Hoher Gründungsaufwand und -kosten, Pflicht zur doppelten Buchführung und Bilanzierung, Offenlegungspflichten.
    Geeignet für: Größere Unternehmen, Unternehmen mit hohem Risiko, wenn mehrere Personen beteiligt sind.
  • Aktiengesellschaft (AG)
    Gründung: Mindestens ein Gründer. Sehr komplex und teuer, notarielle Beurkundung und Eintragung ins Firmenbuch.
    Haftung: Die AG haftet nur mit ihrem Gesellschaftsvermögen. Aktionäre haften nicht persönlich.
    Kapital: Mindestgrundkapital 70.000 Euro.
    Vorteile: Sehr hohes Prestige, sehr gute Kapitalbeschaffungsmöglichkeiten über den Kapitalmarkt (Börse). Nachteile: Sehr hoher Gründungs- und Verwaltungsaufwand, strenge Publizitätspflichten, komplexe Organstruktur.
    Geeignet für: Sehr große Unternehmen, die den Zugang zum Kapitalmarkt suchen.

Fazit

Die Wahl der richtigen Unternehmensform ist eine weitreichende Entscheidung. Sie sollte gut überlegt und idealerweise mit einem Rechtsanwalt oder Steuerberater besprochen werden, um die Vor- und Nachteile jeder Form im Hinblick auf das individuelle Geschäftsvorhaben, die Haftungsbereitschaft und die steuerlichen Implikationen genau abzuwägen.