Unternehmensformen in Österreich: Ein Überblick für Gründer (Teil 1)
Wer in Österreich ein Unternehmen gründen möchte, steht vor der Wahl der passenden Rechtsform. Die Entscheidung hängt von verschiedenen Faktoren ab: der Anzahl der Gründer, dem benötigten Kapital, der Haftungsfrage, den steuerlichen Aspekten und dem gewünschten Verwaltungsaufwand. Das österreichische Unternehmensrecht bietet eine Vielzahl von Möglichkeiten, die sich grob in Einzelunternehmen, Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften unterteilen lassen.
1. Einzelunternehmen
Das Einzelunternehmen ist die einfachste und häufigste Unternehmensform in Österreich, ideal für Einzelpersonen, die selbstständig tätig werden wollen.
- Gründung: Sehr einfach und kostengünstig. Es ist lediglich eine Gewerbeanmeldung beim zuständigen Gewerbeamt erforderlich (es sei denn, es handelt sich um eine freiberufliche Tätigkeit).
- Haftung: Der Einzelunternehmer haftet unbeschränkt mit seinem gesamten privaten und geschäftlichen Vermögen.
- Kapital: Kein Mindestkapital erforderlich.
- Vorteile: Volle Entscheidungsfreiheit, geringer bürokratischer Aufwand, einfache Buchführung (Einnahmen-Ausgaben-Rechnung oft ausreichend).
- Nachteile: Unbeschränkte Haftung, erschwerte Kapitalbeschaffung (z.B. bei Banken), kein gesondertes Prestige.
- Geeignet für: Freiberufler, Kleingewerbetreibende, Solo-Selbstständige.
2. Personengesellschaften
Personengesellschaften zeichnen sich durch die persönliche Haftung (zumindest eines Gesellschafters) und die stärkere Bindung an die Gesellschafterpersönlichkeiten aus.
- Offene Gesellschaft (OG) Gründung: Mindestens zwei Gesellschafter. Gesellschaftsvertrag nicht zwingend schriftlich, aber für die Eintragung ins Firmenbuch notwendig. Haftung: Alle Gesellschafter haften unbeschränkt, persönlich und solidarisch mit ihrem gesamten Vermögen. Kapital: Kein Mindestkapital vorgeschrieben. Vorteile: Einfache Gründung, flexible Gestaltung des Gesellschaftsvertrags, hohes Vertrauen bei Geschäftspartnern (aufgrund der persönlichen Haftung). Nachteile: Volle Haftung aller Gesellschafter, Abhängigkeit von der Zusammenarbeit der Gesellschafter. Geeignet für: Kleinere und mittlere Unternehmen mit mehreren Gründern, die sich gut kennen und vertrauen.
- Kommanditgesellschaft (KG) Gründung: Mindestens zwei Gesellschafter: Ein oder mehrere Komplementäre (Vollhafter), die unbeschränkt haften. Ein oder mehrere Kommanditisten (Teilhafter), deren Haftung auf ihre Kapitaleinlage beschränkt ist. Haftung: Komplementäre haften unbeschränkt, Kommanditisten nur bis zur Höhe ihrer Einlage. Kapital: Kein Mindestkapital vorgeschrieben. Vorteile: Möglichkeit, Investoren (Kommanditisten) zu gewinnen, ohne ihnen volle Haftung aufzubürden; Geschäftsführung liegt bei den Komplementären. Nachteile: Unbeschränkte Haftung der Komplementäre.